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Welche Rechtsform wählen?

23 Feb

Autor: admin - Kategorie: Allgemein, Rechtsform

Welche Rechtsform die passende für Ihr gerade neu gegründetes Unternehmen ist, hängt ganz davon ab, welchen Sinn Sie damit verfolgen möchten und ob Sie sich ganz allein oder zusammen mit weiteren Partnern selbstständig machen möchten. Typische Rechtsform der Unternehmensgründung ist die Einzelunternehmung. Mit diesem Modell haben Sie als Existenzgründer die geringsten Belastungen, was die Buchführung und weitere Formalitäten angeht. Nur sind Sie in diesem Fall auch allein Vollhafter Ihres Unternehmens. Das heisst, dass Sie im Notfall sowohl mit dem Kapital Ihrer Firma, als auch mit Ihrem privaten Vermögen haften müssen. Ähnlich verhält es sich bei einer anderen vorstellbaren Rechtsform, der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts. Sie gilt als gegründet, sowie sich zwei oder mehr Personen zu irgendeinem Nutzen zusammenschließen. Auch hier haften die Inhaber gänzlich, doch wird der Schaden zu gleichen Teilen nach Köpfen verteilt. Möchten Sie mit Ihrer Unternehmensgründung kein so schwerwiegendes Risiko eingehen, so sollten Sie eine Rechtsform wählen, in der die Gesellschafter eine beschränkte Haftung auskosten. Das bedeutet im Klartext eine Rechtsform, bei der die Inhaber ausschließlich mit ihrer Firmeneinlage haften. Das privaten Vermögen bleibt unberührt. Eine solche Rechtsform ist beispielsweise die GmbH. Um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung aufbauen zu können, braucht es aber eine Mindesteinlage von 25.000 €. Darüber hinaus muss ein Gesellschaftervertrag formuliert werden, in dem festgehalten wird, welcher der Gesellschafter die Geschäftsführung übernimmt. Bei dieser Rechtsform vertritt im Allgemeinen nur eine Person die Gesellschaft nach außen. Möchten Sie in Ihrer Gesellschaft sowohl Teilhafter, als auch Vollhafter, so ist die Rechtsform der KG die passende für Ihre Geschäftsgründung. Um eine Kommanditgesellschaft zu gründen, bedarf man wenigstens zwei Personen. Zudem muss wenigstens ein Vollhafter, sowie ein Teilhafter vorhanden sein. Die Kommanditgesellschaft ist besonders dann die richtige Wahl, wenn Sie so genannte stille Gesellschafter mit aufnehmen möchten. Diese legen zwar möglicherweise viel Kapital in die Firma ein, beteiligen sich aber nicht am Geschäftsalltag, sondern nur an Gewinn und Verlust.

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