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Existenzgründung und Start Up im Web

Gründercoaching

19 Jan

Autor: admin - Kategorie: Existenzgründung

Ein Gründercoaching erhöht für Existenzgründer die Chancen für einen erfolgreichen Markteintritt. Rahmenbedingungen der Existenzgründung wie Businesspläne, Finanzierung, Strukturen eines Unternehmens, Rechtsgrundlagen und Fördermittel werden aufgezeigt. Das Coaching selbst wird durch die KfW mit Zuschüssen bis 90 Prozent gefördert.

Seminarinhalte beim Gründercoaching

Das Gründercoaching, von Unternehmensberatern und Marketingagenturen sowie Akademien angeboten, hilft dem Gründer, teure Fehler und das gänzliche Scheitern zu vermeiden. Einige der wesentlichsten Fragestellungen sind hierbei:

• Erstellung eines Businessplans
• Wahl der Rechtsform
• Kapitalbeschaffung inklusive Fördermöglichkeiten
• Marketing auch im Internet, Preisgestaltung, Vertrieb
• Buchführung und Rechnungswesen
• Steuern
• Mitarbeitereinstellung und Zeitmanagement

Jede der einzelnen Fragestellungen ist für sich problematisch, zudem hängen sie eng zusammen. Das Coaching zeigt einzelne Lösungsansätze und daraus folgend die optimalen Strategien für eine spezielle Geschäftsidee auf. Die Fördermittelbeantragung ist ein zentrales Thema innerhalb des Gründercoachings, die Unternehmensberater unterstützen die Gründer während des Existenzgründerseminar hierbei ebenso wie bei der Kapitalbeschaffung. Die Seminare dauern in der Regel zwei Tage und finden auch an Wochenenden statt. Ein wesentlicher Aspekt dürfte der Austausch mit anderen Gründern sein, ebenso die mögliche Kontaktanbahnung. Praktische Übungen, zum Beispiel zur Selbstpräsentation, schließen die Seminare ab.

Fördermittel für das Gründercoaching

Die KfW-Bankengruppe unterstützt das Gründercoaching mit ihrem Programm „Gründercoaching-Deutschland”, das für Existenzgründer, aber auch schon existierende junge Unternehmen entwickelt wurde. Nach Auffassung der KfW ist das Coaching unverzichtbar. Der erste Schritt hierzu ist der Kontakt zu einem Gründungsberater aus der Region des Gründers, der gemeinsam mit dem Gründer den entsprechenden Antrag bei der KfW stellt. Die Bemessungsgrundlage für die Förderung beträgt 4.000 Euro, das förderfähige Beraterhonorar 800 Euro täglich. Dieses Honorar wird von der KfW mit maximal 3.600 Euro gefördert, mithin 90 Prozent der Kosten. Der Antrag kann von Freiberuflern sowie KMU mit deutschem Unternehmenssitz bis ein Jahr nach Gründung des Unternehmens gestellt werden, wobei der Coachingzeitraum selbst sich über 12 Monate erstrecken kann. Die Mittel für das Gründercoaching kommen aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF), ihre Bewilligung unterliegt den Richtlinien des ESF sowie denen der Bundesministerien für Wirtschaft/Technologie und Arbeit/Soziales.

Die Anträge können von Gründern in folgenden Berufsgruppen gestellt werden:

• Industrie, Gewerbe, Handwerk, Handel, Gast- und Fremdenverkehrsbetriebe
• Handelsvertreter, Makler, sonstige Dienstleistungen, Verkehr
• Freie Berufe außer entgeltliche Unternehmensberatung
• Der Beginn der Selbstständigkeit muss schon erfolgt sein (Nachweis durch Gewerbeanmeldung oder HRA-Auszug) und darf maximal 5 Jahre zurückliegen.

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